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BFH, 27.09.1977 - VII K 1/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Restitutionsklage - Abweichende Rechtsauffassung - BFH-Urteil - EGH - Urteil in anderer Sache
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Papierfundstellen
- BFHE 123, 310
- NJW 1978, 511
- DVBl 1978, 501
- DB 1978, 143
- BStBl II 1978, 21
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 12.11.1974 - VII R 74/73
Auszug aus BFH, 27.09.1977 - VII K 1/76
Mit Urteil vom 12. November 1974 VII R 74/73 (BFHE 114, 298) entschied der erkennende Senat, daß der von der Klägerin angefochtene Abgabenbescheid des Zollamts (ZA) vom 12. Juli 1972 auch insoweit rechtmäßig sei, als in ihm eine Monopolausgleichspitze in Höhe von 5, 63 DM erhoben wurde.Das ist nicht gegeben, da das Urteil des EGH, auf das sich die Klägerin bezieht, in einem anderen Fall - wenn auch zur gleichen Rechtsfrage - ergangen ist und keinerlei unmittelbare Wirkung auf das angegriffene Urteil des Senats VII R 74/73 auszuüben vermag.
- EuGH, 16.12.1976 - 33/76
Rewe / Landwirtschaftskammer für das Saarland
Auszug aus BFH, 27.09.1977 - VII K 1/76
Mangels gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen auf dem Gebiet der Gewährleistung des Rechtsschutzes ist die Ausgestaltung des Verfahrens für die Klagen, die den Schutz der dem Bürger aus der unmittelbaren Wirkung des Gemeinschaftsrechts erwachsenden Rechte gewährleisten sollen, Sache der innerstaatlichen Rechtsordnung der einzelnen Mitgliedsstaaten; anders wäre es nur, wenn diese Verfahrensregeln des innerstaatlichen Rechts die Verfolgung von Rechten, die die innerstaatlichen Gerichte zu schützen verpflichtet sind, praktisch unmöglich machten (vgl. EGH-Urteil vom 16. Dezember 1976 Rs. 33/76, EGHE 1976, 1989, Abs. 5 der Urteilsgründe). - EuGH, 17.02.1976 - 45/75
REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz
Auszug aus BFH, 27.09.1977 - VII K 1/76
Mit Urteil vom 17. Februar 1976 Rs. 45/75 (EGHE 1976, 181) erkannte der EGH in einem anderen, vom FG Rheinland-Pfalz zur Vorabentscheidung vorgelegten Fall, daß die Erhebung der Monopolausgleichspitze mit den Bestimmungen des EWGV nicht vereinbar sei. - BFH, 22.10.1975 - VII R 105/73
Auszug aus BFH, 27.09.1977 - VII K 1/76
Für den erkennenden Senat ergeben sich im vorliegenden Fall keine Zweifel bei der Auslegung gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen, so daß er nicht verpflichtet ist, den EGH nach Art. 177 Abs. 3 EWGV anzurufen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1975 VII R 105/73, BFHE 117, 313). - FG Niedersachsen, 22.10.1974 - II 66/72
Auszug aus BFH, 27.09.1977 - VII K 1/76
Am 27. Februar 1976 erhob die Klägerin beim BFH gegen das oben angegebene Urteil des Senats Restitutionsklage und beantragte, unter Beseitigung des genannten Urteils und in Abänderung des Urteils des FG Baden-Württemberg vom 10. Mai 1973 II 66/72 Z den Bescheid des ZA vom 9. August 1972 sowie die dazu ergangene Einspruchsentscheidung des Beklagten (Hauptzollamt - HZA -) aufzuheben.
- BVerfG, 18.08.2013 - 2 BvR 1380/08
Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung von PKH für auf § 580 Nr 7 Buchst b …
Es entsprach im Jahr 2006 der einhelligen Auffassung in der Rechtsprechung, dass der Restitutionsgrund des § 580 Nr. 7 Buchstabe b ZPO auf nach Rechtskraft eines Urteils ergangene weitere Gerichtsurteile nicht unmittelbar anwendbar war (vgl. zu Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte OLG Brandenburg…, Urteil vom 9. Juni 2004 - 4 U 34/04 -, VIZ 2004, S. 525 , LG Bautzen…, Urteil vom 8. Oktober 2004 - 4 O 151/04 -, juris, Rn. 30 ff.; zu Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union BSG…, Urteil vom 25. August 1982 - 12 RK 62/81 -, juris, Rn. 14; BFH, Beschluss vom 27. September 1977 - VII K 1/76 -, NJW 1978, S. 511 ; BVerwG…, Beschluss vom 7. Juli 1999 - 8 B 66-99 -, NVwZ 1999, S. 1335 ). - BGH, 26.04.2006 - IV ZR 26/05
Pflichtteilsansprüche am Hausvermögen des ehemaligen preußischen Königshauses …
Ein Wandel der Rechtsauffassung ist kein Restitutionsgrund (BVerfGE 2, 380, 395, 405; BGH, Urteil vom 11. März 1953 - II ZR 180/52 - BB 1953, 273; BAG, AP Nr. 1 zu § 580 ZPO; BFHE 123, 310, 311 f.). - BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 674/10
Restitutionsklage
Sie sind zwar trotz ihres Ausnahmecharakters grundsätzlich einer erweiternden Auslegung zugänglich (…vgl. BAG 15. August 1984 - 7 AZR 558/82 - aaO; BFH 27. September 1977 - VII K 1/76 - BFHE 123, 310) .
- AG Brandenburg, 01.06.2004 - 31 (32) C 79/04
Statthaftigkeit einer Restitutionsklage; Verstoß der Übereignung eines …
Die Voraussetzungen des § 580 Nr. 6 und Nr. 7 ZPO liegen nach seinem Wortlaut hier nicht vor (vgl. hierzu analog: Bundesfinanzhof, NJW 1978, Seiten 511 f.).Die von der Klägerin als Wiederaufnahmegrund geltend gemachte Veröffentlichung des Urteils des EGMR vom 22. Januar 2004 ( NJW 2004, Seiten 923 ff. = NJ 2004, Seiten 167 ff.) ist zudem auch keine "Urkunde" im Sinne des § 580 Nr. 7b ZPO , weil sie nicht geeignet ist, zum Beweis von Tatsachen zu dienen, die in dem vorherigen, durch rechtskräftiges Endurteil abgeschlossenen Zivilverfahrens des Amtsgerichts Brandenburg an der Havel festzustellen gewesen wären und zu einer für die Klägerin günstigeren Entscheidung geführt hätten (vgl. hierzu u.a.: Bundessozialgericht, Entscheidung vom 25. August 1982, Aktenzeichen: 12 RK 62/81; RegNr. 9917; VGH München, NVwZ 1993, Seiten 92 f.).Das Urteil des EGMR ist dementsprechend nicht als eine Urkunde im Sinne dieser Bestimmung anzusehen, da hierunter nur zu Beweiszwecken geeignete Urkunden fallen (VGH München, NVwZ 1993, Seiten 92 f.).Außerdem kann das spätere Ergehen einer Entscheidung des EGMR in der gleichen Rechtsfrage nicht unter dem Begriff "Auffinden einer anderen Urkunde" im Sinne der genannten Bestimmung subsumiert werden (Bundesfinanzhof, NJW 1978, Seiten 511 f.; VGH München, NVwZ 1993, Seiten 92 f.).
Eine Restitutionsklage gegen ein rechtskräftiges Urteil eines deutschen Gerichts kann somit nicht darauf gestützt werden, dass der EGMR in einem späteren, in einer anderen Sache ergangenen Urteil eine von dem deutschen Gericht abweichende in Rechtsauffassung vertreten hat (Bundesfinanzhof, Beschluss vom 27. September 1977, Aktenzeichen: VII K 1 /76 in BFHE 123, Seite 310 = NJW 1978, Seiten 511 f.;… Bundesfinanzhof, Entscheidung vom 13. November 1986, Aktenzeichen: IX K 1/86 in BFH/NV 1987, Seiten 173 f.).
Auch ist das Urteil nicht als eine Urkunde im Sinne dieser Bestimmung anzusehen, da hierunter nur zu Beweiszwecken geeignete Urkunden fallen (Bundesfinanzhof, NJW 1978, Seiten 511 f.).
- LAG Bremen, 25.08.1995 - 4 TaBV 9/95
Bindende Feststellung, dass Rehabilitanden Auszubildende sind
Ihr liegt vielmehr eine unabhängig hiervon getroffene, eigene Entscheidung des erkennenden Gerichts zugrunde (vgl. auch BFH, NJW 78, 511 für den Fall, dass der EuGH in einer späteren Entscheidung eine gegenteilige Rechtsauffassung vertritt). - BFH, 31.03.1981 - VII R 1/79
Verbrauchssteuerbescheid - Änderung - Ablehnung
Eine gemeinschaftsrechtliche Erstattungsregelung für zu Unrecht erhobene Verbrauchsteuern besteht also nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 27. September 1977 VII K 1/76, BFHE 123, 310, 312 und die Anmerkung von Kolbe zu diesem Urteil in Europarecht 1978 S. 155). - BGH, 10.11.1978 - I ZR 100/76
Durchbrechung der Rechtskraft eines Urteils im Wege der Restitutionsklage bei …
Diese Durchbrechung der Rechtskraft wird in Kauf genommen, wenn eine Urkunde als neues Beweis mittel aufgefunden wird, das ein der wahren Sachlage entsprechendes Urteil ermöglicht (vgl. BGHZ 1, 218, 221; 30, 60, 65, 300, 302; BFH in NJW 1978, 511).Davon geht auch der Bundesfinanzhof (NJW 1978, 511) unter zutreffendem Hinweis auf § 79 BVerfGG aus, wonach die Wiederaufnahme ausdrücklich nur für Strafurteile, die auf einer für nichtig erklärten Rechtsnorm beruhen, zugelassen ist, während im übrigen rechtskräftige Entscheidungen davon nicht berührt werden.
- VG Stade, 17.06.2010 - 6 A 646/09
Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 …
Ein "Beruhen" i.S.d. § 580 Nr. 6 ZPO liegt nicht bereits dann vor, wenn das aufgehobene Urteil einen abstrakten Rechtssatz enthält, der - parallel dazu - auch in der im Restitutionsverfahren angegriffenen Entscheidung herangezogen wurde (BFH, Beschl. v. 27.9.1977 - VII K 1/76 -, BFHE 123, 310 ff., zit. n. juris). - BFH, 08.07.1999 - III B 22/99
Prozessfähigkeit; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Urkunde i.S.v. § 580 …
Die Beschwerde ist zudem in keiner Weise auf die entscheidungserhebliche Frage eingegangen, ob und ggf. in welchem Rahmen nach Auffassung der Rechtsprechung und dem Schrifttum im Falle einer Restitutionsklage überhaupt eine Analogie in Betracht kommen kann (vgl. hierzu BFH-Beschluß vom 27. September 1977 VII K 1/76, BFHE 123, 310, BStBl II 1978, 21;… ablehnend Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 10. Aufl., § 134 FGO Tz. 30). - LSG Hessen, 15.01.2020 - L 3 U 76/17 Ausnahmen gelten für später errichtete Urkunden, die ihrer Natur nach nur frühere Tatsachen beweisen können - BGHZ 65, 300 - (z. B. später errichtete Geburtsurkunde - BGHZ 46, 300 - nicht aber ein Erbschein - BVerwGE 20, 344, auch nicht ein EuGH-Urteil, in dem später von früherer Entscheidung abweichende Auffassung vertreten wurde - BFHE 123, 310).
- VG Ansbach, 27.10.2017 - AN 1 K 16.00313
Änderung der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung zur Anwendung der Nr. …
- BFH, 06.08.1996 - VII S 7/96
Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe
- VG Ansbach, 27.10.2017 - AN 1 K 16.00194
Rücknahme eines Zuwendungsbescheids für Baumaßnahmen an öffentlicher …
- BVerwG, 09.08.1983 - 5 B 35.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Stützung einer …
- BFH, 17.07.1985 - II K 1/84
Zulässigkeit einer Restitutionsklage
- BFH, 15.12.1986 - IV R 251/83
Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheid
- VG Ansbach, 27.10.2017 - AN 1 K 16.00312
Rückforderung von Zuwendungen - kein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach …
- BFH, 13.11.1986 - IX K 1/86
Voraussetzngen für die die Stattgabe eines Antrags auf Wiederaufnahme des …